Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie bleiben bei Öl oder Gas als Heizbrennstoff und tauschen die alte Heizung gegen ein neues effizienteres Modell aus. Durch den Einbau neuer Fenster und/oder eine Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach reduzieren Sie den Verbrauch an fossilen Energien um mindestens zehn Prozent.
2. Sie ersetzen oder ergänzen Ihre fossile Heizanlage durch eine neue Lösung, mit der Sie einen Anteil von mindestens zehn Prozent erneuerbaren Energien erreichen. Für diese Variante sieht das Gesetz mehrere Standardlösungen vor.
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) zeigt die Energieeffizienz. Um herauszufinden, ob Ihr Gebäude von der neuen Gesetzgebung betroffen ist, müssen Sie einen offiziellen Gebäudeenergieausweis der Kantone, kurz GEAK, für Ihr Haus erstellen lassen. In diesem wird die Energieeffizienz der Gebäudehülle und der Haustechnikanlage auf einer Skala von A bis G klassifiziert.
Als Faustregel gilt: Gebäude mit Baujahr nach 1990 oder Gebäude aus den 60er bis 80er Jahren, die Fenster, Fassade oder Dach saniert haben, fallen in die Kategorie D oder besser. Gebäude mit Minergie-Standard weisen immer eine GEAK-Klassifizierung besser als D auf. Wird eine Heizungssanierung geplant, welche sich in der Klasse zwischen A bis D befindet, kann frei gewählt werden, was für eine Art Heizung es in Zukunft sein soll. Mit einem Berater oder GEAK-Experte können individuelle oder standardisierte Lösungen erarbeitet werden, damit die neue Heizung sicher auf die Klasse D ansteigt. Umfangreichere Sanierungen sind für Heizungssanierungen der Klasse G notwendig.
Folgender Link öffnet das Merkblatt "Ersatz der Wärmeerzeugung nach MuKEn" von Suissetec mit den 11 Standartlösungen zur Übersicht.
Natürlich ist auch nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften niemand gezwungen seine Heizung sofort zu erneuern.
Wir empfehlen Ihnen bei älteren Heizungsanlagen eine Ersatzinstallation im Voraus zu planen, damit die Sanierung sorgfältig auf Ihr Objekt abgestimmt und ausgelegt werden kann. Idealerweise erfolgt die Umsetzung dann ausserhalb der Heizperiode. Haben Sie Fragen zu Ihrer eigenen Heizungssanierung?
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Telefon: 055 / 220 52 52 oder Email: